AG Bonn: Verschütten von Kaffee im Fahrzeug – nicht zwingend grob fahrlässig
Während der Kläger einen Mietwagen fuhr, griff er nach einem in der vorgesehenen Halterung befindlichen Kaffeebecher. Da er diesen am Deckel griff, verschüttete er den Kaffee auf seine Hose und verriss dabei das Lenkrad, so [...]