OLG Saarbrücken: Geschwindigkeitsbegrenzung “Montag bis Freitag” vor einer Schule gilt auch am Feiertag
Der Betroffene befuhr am Ostermontag 2017 einen innerörtlichen Bereich in der Nähe einer Schule mit einer Geschwindigkeit von 46 km/h. Dort ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt mit dem Zusatzzeichen "Montag bis Freitag, 07.00 [...]