OLG Saarbrücken: Geschwindigkeitsbegrenzung “Montag bis Freitag” vor einer Schule gilt auch am Feiertag

Von |2019-01-06T09:28:57+01:0009. Januar 2019|Straf- und OWi-Recht|

Der Betroffene befuhr am Ostermontag 2017 einen innerörtlichen Bereich in der Nähe einer Schule mit einer Geschwindigkeit von 46 km/h. Dort ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt mit dem Zusatzzeichen "Montag bis Freitag, 07.00 [...]