OLG München: Mitverschulden ist zu beweisen – “Der Kläger dürfte zu schnell gewesen sein” reicht nicht
Rainer Sturm / pixelio.de Sowohl Kläger als auch Beklagter haben sich vor dem Unfall Fahrzeuge ausgeliehen: der Kläger einen Elektroroller, der Beklagte ein Pedelec. Der Beklagte fuhr dann vor dem Kläger auf einer [...]