OLG München: Mitverschulden ist zu beweisen – “Der Kläger dürfte zu schnell gewesen sein” reicht nicht

Von |2015-09-19T16:43:28+02:0023. September 2015|Zivilrecht|

Rainer Sturm / pixelio.de Sowohl Kläger als auch Beklagter haben sich vor dem Unfall Fahrzeuge ausgeliehen: der Kläger einen Elektroroller, der Beklagte ein Pedelec. Der Beklagte fuhr dann vor dem Kläger auf einer [...]