Benutzung elektronischer Geräte: OLG Hamm fragt bei OLG Oldenburg an, ob an “Taschenrechner-Rechtsprechung” festgehalten wird

Von |2019-08-10T11:15:25+02:0015. August 2019|Straf- und OWi-Recht|

Die Entscheidung des OLG Oldenburg, wonach die Benutzung eines Taschenrechners nicht von § 23 Abs. 1a StVO umfasst sein soll, bewegte offenbar zahlreiche Betroffenen zu der Einlassung, auf dem Messfoto kein Smartphone, sondern einen Taschenrechner [...]