LG Dresden: “Bedeutender Schaden” beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ab 1.500 Euro

Von |2019-06-10T14:48:52+02:0013. Juni 2019|Straf- und OWi-Recht|

Zu § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB und des bedeutenden (Sach-)Schadens meint nun auch das LG Dresden, diesen ab 2018 jedenfalls nicht unter 1.500 Euro ansetzen zu können. Dies sei mit der Veränderung des [...]