Regelgeldbuße über 250 EUR bei Vorsatz: Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich

Von |2015-11-08T19:05:14+01:0010. November 2015|Straf- und OWi-Recht|

Thomas Max Müller / pixelio.de Etwas umstritten ist noch die Frage, wann ein Bußgeldurteil Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen enthalten muss. Das OLG Braunschweig (Beschluss vom 20.10.2015, Az.