LG Arnsberg: Betriebsgelände mit Schranken ist kein öffentlicher Verkehrsraum
Dieter Schütz / pixelio.de Das LG hatte zu entscheiden, ob folgender Sachverhalt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort darstellt, das die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde: Der Beschuldigte soll mit einem Fahrzeug ein [...]