LG Arnsberg: Betriebsgelände mit Schranken ist kein öffentlicher Verkehrsraum

Von |2017-02-19T18:32:17+01:0021. Februar 2017|Straf- und OWi-Recht|

Dieter Schütz / pixelio.de Das LG hatte zu entscheiden, ob folgender Sachverhalt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort darstellt, das die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde: Der Beschuldigte soll mit einem Fahrzeug ein [...]