OLG Rostock: Verzögerung des Bußgeldverfahrens um 1 Jahr regelmäßig kein Verfahrenshindernis
FotoHiero / pixelio.de Die Nichtförderung eines Bußgeldverfahrens über die Dauer von einem Jahr durch das Amtsgericht führt nicht zwangsläufig zu einem Verfahrenshindernis, das eine Einstellung zur Folge hätte, so das OLG Rostock (Beschluss [...]