OLG Hamm: Auch nicht einzutragende Vorahndungen dürfen zu Lasten eines Betroffenen berücksichtigt werden

Von |2019-05-18T17:17:52+02:0020. Mai 2019|Straf- und OWi-Recht|

Gegen den Betroffenen wurde zunächst eine Geldbuße von 55 Euro wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verhängt. In einem weiteren Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit wurde dieser Umstand zu seinen Lasten berücksichtigt. Dies begegnet, so das OLG [...]