OLG München: Keine Rennen bei starker Beschleunigung, um sich von dicht auffahrendem Hintermann zu entfernen

Von |2019-06-10T14:48:58+02:0011. Juni 2019|Zivilrecht|

Der in seinem Porsche auf einer Landstraße fahrende Kläger fühlte sich durch einen dicht auffahrenden Audi R8 bedrängt. Er beschleunigte sein Fahrzeug auf 140 km/h in einem Bereich, in dem die Geschwindigkeit auf 70 km/h [...]