OLG Karlsruhe zur Bezeichnung von Polizeibeamten als “Flitzpiepen” – eventuell strafbar, wenig strafwürdig
Der Angeklagte führte ein Fahrzeug und bediente dabei sein Mobiltelefon, was von zwei Polizeibeamten aufgenommen wurde. In einer E-Mail an die Bußgeldstelle bezeichnete er die Beamten als „die zwei Flitzpiepen vor Ort“ und wurde daher [...]