BayObLG zur Protokollberichtigung: Keine “Rügeverkümmerung” ohne vorherige Anhörung

Von |2019-05-05T18:25:13+02:0006. Mai 2019|Allgemein|

Das AG setzte anstelle der Regelgeldbuße von 120 Euro (fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h) auf Grund von Voreintragungen eine solche von 360 Euro fest, wobei aus dem Protokoll nicht [...]