OLG Hamm zu Beschilderungsplan: Augenscheinsobjekt oder Urkunde?
Der Betroffene und die Generalstaatsanwaltschaft gingen davon aus, dass es sich bei Beschilderungsplänen generell um Urkunden im Sinne der StPO handelt. Das OLG Hamm meint, man müsse differenzieren. Ein Beschilderungsplan könne auch ein Augenscheinsobjekt sein. [...]