OLG Naumburg: Keine Einspruchsverwerfung, weil Verteidiger nicht vor Gericht erscheint
Th. Reinhardt / pixelio.de Was passiert eigentlich, wenn der Betroffene von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 73 Abs. 1 OWiG) [...]
Von Alexander Gratz|2016-08-09T17:04:17+02:0010. August 2016|Straf- und OWi-Recht|
Th. Reinhardt / pixelio.de Was passiert eigentlich, wenn der Betroffene von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 73 Abs. 1 OWiG) [...]