AG Stuttgart: Einsichtsrecht (nur) in 10 Messungen vor und nach der des Betroffenen
Eine neue Idee zum Schutz von Persönlichkeitsrechten bei der Einsichtnahme in Serien von Geschwindigkeitsmessungen hat das AG Stuttgart: Dem Verteidiger seien nur jeweils zehn Datensätze vor und nach der Betroffenenmessung zur Verfügung zu stellen. Auch [...]