AG Frankfurt: Einspruch gegen Bußgeldbescheid durch E-Mail möglich, wenn Mailadresse im Briefkopf steht

Von |2019-06-10T14:48:56+02:0012. Juni 2019|Straf- und OWi-Recht|

Der Betroffene legte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail ein, welcher vom Regierungspräsidium Kassel wegen Formunwirksamkeit durch zwei Bescheide verworfen wurde. Das AG Frankfurt führt aus, dass dies überrasche, nachdem das Regierungspräsidium Kassel einen per [...]